Stichtag greift nur für neue Fahrzeugmodelle
Seit Anfang 2011 müssen alle neuen Pkw-Typen – also Fahrzeugtypen, die vorher noch nicht vom Fahrzeughersteller angeboten wurden – serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Gemeint sind neue Typen von Fahrzeugen, nicht Neufahrzeuge generell.
Das bedeutet: Wenn Sie nach Februar 2011 beispielsweise einen neuen, aber aktuellen Mitsubishi Colt kaufen, so muss dieser nicht mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Entscheidet sich der Käufer dagegen für das Nachfolgemodell, sind Tagfahrleuchten Pflicht.
Grund für die Einführung des Tagfahrlichts: Sehen und gesehen werden sind wichtige Voraussetzungen für sicheres Agieren und schnelle Reaktionen am Steuer.
Nachrüstung
Eine gesetzliche Pflicht, bereits zugelassene Wagen nachzurüsten, gibt es nicht.
Aber: „Wer nachrüstet, tut aktiv etwas für seine Sicherheit – allerdings nur, wenn alles fachgerecht abläuft, denn ist der Bausatz nicht zugelassen, ist die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs erloschen", so TÜV SÜD-Fachmann Frank Benz und empfiehlt, den Einbau der zusätzlichen Leuchten einer Fachwerkstatt zu übergeben. Benz: „Hier ist Versiertheit in Sachen Bordelektronik gefragt – sonst kann es Kurzschlüsse geben oder den unbemerkten Ausfall von elektronischen Helfern."
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