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Tagfahrleuchten-Pflicht ab Anfang 2011

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Stichtag greift nur für neue Fahrzeugmodelle
Seit Anfang 2011 müssen alle neuen Pkw-Typen – also Fahrzeugtypen, die vorher noch nicht vom Fahrzeughersteller angeboten wurden – serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Gemeint sind neue Typen von Fahrzeugen, nicht Neufahrzeuge generell.
Das bedeutet: Wenn Sie nach Februar 2011 beispielsweise einen neuen, aber aktuellen Mitsubishi Colt kaufen, so muss dieser nicht mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Entscheidet sich der Käufer dagegen für das Nachfolgemodell, sind Tagfahrleuchten Pflicht.
Grund für die Einführung des Tagfahrlichts: Sehen und gesehen werden sind wichtige Voraussetzungen für sicheres Agieren und schnelle Reaktionen am Steuer.

Nachrüstung
Eine gesetzliche Pflicht, bereits zugelassene Wagen nachzurüsten, gibt es nicht.
Aber: „Wer nachrüstet, tut aktiv etwas für seine Sicherheit – allerdings nur, wenn alles fachgerecht abläuft, denn ist der Bausatz nicht zugelassen, ist die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs erloschen", so TÜV SÜD-Fachmann Frank Benz und empfiehlt, den Einbau der zusätzlichen Leuchten einer Fachwerkstatt zu übergeben. Benz: „Hier ist Versiertheit in Sachen Bordelektronik gefragt – sonst kann es Kurzschlüsse geben oder den unbemerkten Ausfall von elektronischen Helfern."

Zum Colt 3-Türer Tagfahrlicht >>
Zum Colt 5-Türer Tagfahrlicht >>
Zum ASX Tagfahrlicht >>
Zum Outlander Tagfahrlicht >>

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Mitsubishi Händler.

Weitere Informationen vom TÜV Süd finden Sie hier.

 


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News
10.05.2013 Top-Platzierung für den Mitsubishi Space Star
 

Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren (RL 715/2007/EG [EURO 5] in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Alle Werte beziehen sich auf Basismodelle mit serienmässiger Ausstattung. Zusätzliche Ausstattungen – wie z. B. Breitreifen, Spoiler, Tieferlegungen etc. bei Sondermodellen – können zu Abweichungen von Fahrleistungen und Verbrauchswerten führen sowie die Fahreigenschaften ändern.

i-MiEV: Gesamtverbrauch (kWh/100 km) 13,5; CO2-Emission kombiniert 0 g/km; Effizienzklasse A+
Space Star: Gesamtverbrauch (l/100 km) kombiniert 4,4-4,0; CO2-Emission kombiniert 101-92 g/km; Effizienzklassen C/B
Colt (Auslaufmodell): Gesamtverbrauch (l/100 km) kombiniert  5,5-4,9; CO2-Emission kombiniert 127-115 g/km; Effizienzklassen E/D/C
Lancer Sportlimousine / Lancer Sportback: Gesamtverbrauch (l/100 km) kombiniert 5,5-4,8; CO2-Emission
 kombiniert 137-128 g/km; Effizienzklassen C/B
Lancer Evolution: Gesamtverbrauch (l/100 km) kombiniert 10,5-10,4; CO2-Emission
 kombiniert 243-240 g/km; Effizienzklassen G
ASX: Gesamtverbrauch (l/100 km) kombiniert 5,8-5,4; CO2-Emission kombiniert 146-133 g/km;
 Effizienzklasse C
Outlander: Gesamtverbrauch (l/100 km) kombiniert 6,8-4,8; CO2-Emission kombiniert 157-126 g/km; Effizienzklassen D/C/B/A
Pajero: Gesamtverbrauch (l/100 km) kombiniert 8,5-7,8; CO2-Emission kombiniert 224-207 g/km; Effizienzklassen D/C
L200: Gesamtverbrauch (l/100 km) kombiniert 8,8-7,5; CO2-Emission kombiniert 233-199 g/km; Effizienzklassen E/D

Weitere offizielle Informationen zum Kraftstoffverbrauch und den spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

Alle genannten Preise verstehen sich als unverbindliche Preisempfehlungen der MITSUBISHI MOTORS Deutschland GmbH, 65428 Rüsselsheim, ab Importlager zuzüglich Überführungskosten. Preis- und Ausstattungsänderungen vorbehalten. Die Preise für Sonderausstattung gelten nur bei importseitigem Einbau.
Durch den europaweiten Vertrieb unserer Fahrzeuge können sich Ausstattungsdetails länderspezifisch unterscheiden. Die Abbildungen auf dieser Website zeigen teilweise Ausstattungsmerkmale/-kombinationen oder Zubehörteile, die in Deutschland nicht verfügbar oder nur gegen Aufpreis lieferbar sind.